engl.: emission parameters

Emissionskennwerte werden auf Basis von ermittelten Nutz- oder Endenergiekennwerten (Energiekennwerte) berechnet, wobei die Verwendung von Endenergiekennwerten für die Ermittlung der Emissionen üblich ist. Grundsätzlich ergibt sich ein Emissionskennwert aus der Emissionsmenge dividiert durch die Bezugsgröße in einem Bezugszeitraum. Analog zu Energiekennwerten können auch bei Emissionskennwerten die stofflichen und energetischen Vorketten (indirekte Emissionen durch Erzeugung, Verteilung, Transport etc. der Energieträger) mitbetrachtet oder nicht mit betrachtet werden. [1, S. 18ff]

Um nicht erneuerbare, also fossile Energieträger einzusparen und damit Treibhausgasemissionen zu reduzieren bzw. einzusparen, muss der Einsatz erneuerbarer bzw. regenerativer Energie, die emissionsfrei ist, als Energieträger erfolgen. Nur dann lassen sich 'CO2-neutrale' System konzipieren. So setzt 'CO2-neutral' in Bezug auf ein Produkt nach der DIN 14021 [2, S. 43] voraus, "dass sämtliche Treibhausgasemissionen [...] aus allen Stufen des Produktlebensweges und innerhalb des festgelegten Produktsystems reduziert, entzogen oder durch ein System von Ausgleichen oder Gutschriften oder auf andere Weise berücksichtigt wurden". Damit ist der Einsatz von regenerativer Energie, die als emissionsfrei zu bewerten ist, eine Voraussetzung.

Quelle

[1] Lützkendorf, T.; Unholzer, M.: Kennwerte zur energetischen und ökologischen Qualität von Bauwerken in deren Nutzungsphase: Begriffe und methodische Grundlage. In: EnOB - Forschung für energieoptimiertes Bauen, Jg.23. Mai 2013 (2013) S. 1-26.

[2] DIN EN ISO 14021:2012-04: Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltbezogene Anbietererklärungen (Umweltkennzeichnung Typ II) (ISO 14021:1999 + Amd 1:2011). DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

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