Start-/Lande-/Überflugerlaubnis für TUM-Liegenschaften

Die Start-/Lande-/Überflugerlaubnis für UAV wird an der TUM vom UAV-Beauftragten erteilt. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Freigabe in der Regel innerhalb von einer Woche.


  • Füllen Sie hierzu die Erklärung zum Aufstieg eines UAV an der TUM aus (PDF ist editierbar).
  • Unterschreiben Sie die Erklärung.
  • Fügen Sie eine Kopie Ihrer LBA-Betreiberregistrierung und Ihres Kompetenznachweis A2 bei. 
  • Schicken Sie die eingescannte Erklärung und die Kopien an uav@tum.de.


Nach der Abgabe der Erklärung erhalten Sie vom UAV-Beauftragten eine Email zur Bestätigung. Die Start-/Lande-/Überflugerlaubnis weisen Sie durch Ihr unterschriebenes Original in Verbindung mit der Bestätigungsemail des UAV-Beauftragten nach. Führen Sie beide Dokumente sowie alle weiteren relevanten Unterlagen beim Flug mit sich.

Hinweis: Alle Campusse der TUM liegen innerorts - wir erwarten für alle Missionen an der TUM den Kenntnisnachweis A2 unabhängig vom MTOW (auch für die DJI Avata oder Mini Serie). Der Nachweis A1/A3 reicht nicht aus.