Prüfungsordnungen zum B.A. Architektur

Aufbauend auf der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung gilt für jeden Studiengang an der TUM eine Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO). Sie enthält verbindliche Regelungen für Ihren Studiengang, die die Grundlage für Ihr Studium bilden. Bitte informieren Sie sich daher auf jeden Fall vor Studienantritt, welche Fachprüfungs- und Studienordnung in welcher Fassung für Sie gilt. 

Die Fachprüfungs- und Studienordnungen enthalten wichtige Regelungen, unter anderem 

  • zu den Voraussetzungen, die Sie für eine Zulassung zum Studium erfüllen müssen,
  • zur Regelstudienzeit, Studienverlauf und den erforderlichen ECTS für einen erfolgreichen Abschluss des Studiengangs,
  • zu Prüfungsfristen und der Studienfortschrittskontrolle – also wie viele Credits Sie bis zum Ende eines bestimmten Semesters erbracht haben müssen,
  • und zu weiteren Voraussetzungen und Bestimmungen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums beachtet werden müssen. 

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Architektur (FPSO 2022)

Lesbare Fassung vom 9. Mai 2022

Satzung zur Eignungsfeststellung in der Fassung vom 2. Mai 2022

Aktueller Modulkatalog zu Fachprüfungs- und Studienordnung 2022

 

Wichtiger Hinweis zur Wahl von Modulen

Informieren Sie sich über vorgesehene Module ihrer Prüfungsordnung. Bereits abgelegte Module können nicht erneut belegt werden. Dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung eines Moduls mit anderem Thema oder Untertitel angeboten wird! Im Fall einer wiederholten Belegung von bereits absolvierten Modulen, können keine Credits angerechnet werden



Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Architektur (FPSO 2018)

Lesbare Fassung vom 22. Oktober 2018

Aktueller Modulkatalog zu Fachprüfungs- und Studienordnung 2018

 

Wichtiger Hinweis zur Wahl von Modulen

Informieren Sie sich über vorgesehene Module ihrer Prüfungsordnung. Bereits abgelegte Module können nicht erneut belegt werden. Dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung eines Moduls mit anderem Thema oder Untertitel angeboten wird! Im Fall einer wiederholten Belegung von bereits absolvierten Modulen, können keine Credits angerechnet werden



Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Architektur (FPSO 2016)

Fachprüfungs- und Studienordnung 2016

lesbare_Fassung_BA_Architektur_i.d.F._der_3._AES_vom_24.03.2016.pdf

Bachelor Module FPSO 2016




Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO)

Aktuelle Fassung der APSO vom 04. August 2022

Frühere Fassungen der APSO finden Sie auf den Webseiten der TUM.

Die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (kurz APSO) gilt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge, die an der TUM angeboten werden. Sie enthält die allgemeinen Regelungen und Verfahrensvorschriften für Prüfungen und allgemeine Angaben zur Studienplanung. Die spezifischen Regelungen für einen Studiengang werden darauf aufbauend in der Fachprüfungs- und Studienordnung geregelt.

Bitte Beachten

Verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen der TU München. Diese finden Sie hier.

Die hier aufgeführten Versionen der jeweiligen Satzungen stellen den aktuellen Stand dar. Für bereits immatrikulierte Studierenden gelten je nach Studienbeginn ggf. ältere Versionen, die Sie bitte ebenfalls den amtlichen Bekanntmachungen entnehmen.


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