Aufbauend auf der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung gilt für jeden Studiengang an der TUM eine Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO). Sie enthält verbindliche Regelungen für Ihren Studiengang, die die Grundlage für Ihr Studium bilden. Bitte informieren Sie sich daher auf jeden Fall vor Studienantritt, welche Fachprüfungs- und Studienordnung in welcher Fassung für Sie gilt. 

Die Fachprüfungs- und Studienordnungen enthalten wichtige Regelungen, unter anderem 

  • zu den Voraussetzungen, die Sie für eine Zulassung zum Studium erfüllen müssen,
  • zur Regelstudienzeit, Studienverlauf und den erforderlichen ECTS für einen erfolgreichen Abschluss des Studiengangs,
  • zu Prüfungsfristen und der Studienfortschrittskontrolle – also wie viele Credits Sie bis zum Ende eines bestimmten Semesters erbracht haben müssen,
  • und zu weiteren Voraussetzungen und Bestimmungen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums beachtet werden müssen. 


Anerkennungen von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen:

Für Teile eines Studiums das außerhalb der TUM absolviert wurde, kann eine Anerkennung von Leistungen beantragt werden. Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen, die nicht an der TUM erbracht wurden, ist deren Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht wesentlich von den Inhalten der entsprechenden Module an der TUM abweichen (Grundlage dafür ist Art. 63 BayHschG bzw. §16 APSO). Einen Leitfaden wie diese Prozess durchgeführt werden kann, finden Sie über die unten stehenden Links.


Bitte beachten Sie:

  • Erst nach Ihrer Immatrikulation können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen stellen.
  • Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen kann nur einmal gestellt werden und muss innerhalb des ersten Studienjahres erfolgen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit eine sinnvolle Studienplanung möglich ist.
  • Bei Leistungen aus einem Auslandssemester muss die Anerkennung innerhalb des Semesters nach dem Auslandsaufenthalt beantragt werden.
  • Das Anerkennungsverfahren ist mit der Unterzeichnung des Antrags durch die/den zuständige/n Modulverantwortliche/n abgeschlossen. Eine erneute Antragstellung nach abgeschlossenem Anerkennungsverfahren ist ausgeschlossen.
  • Hat eine Anerkennung stattgefunden, ist eine erneute Antragstellung auf Gleichwertigkeit für eine andere als die anerkannte Leistung nicht mehr möglich. Wird die Gleichwertigkeit der anzuerkennenden Leistung mit Leistungen aus verschiedenen Modulen beantragt, ist dies in demselben Anerkennungsvorgang zu prüfen.
  • Werden Leistungen in einem Umfang von mindestens 30 ECTS anerkannt, erfolgt eine Höherstufung um ein Fachsemester. Ab 52 ECTS werden Sie um zwei Fachsemester und bei 82 ECTS um drei Fachsemester hochgestuft. 

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur (FPSO 2023)

Lesbare Fassung vom 16. Februar 2023 (inkl. Satzung zur Eignung)

Wichtiger Hinweis zur Wahl aus den "Angrenzenden Fachgebieten"

Aus dem Wahlmodulkatalog „Angrenzende Fachgebiete“ kann nicht komplett frei aus dem Angebot der TUM gewählt werden.

In diesem Wahlbereich können Sie sich TU-weite Module anrechnen lassen, die an den Bereich Architektur angrenzen. Sind Sie sich hier unsicher, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Aktueller Modulkatalog zu Fachprüfungs- und Studienordnung 2023

Wichtiger Hinweis zur Wahl von Modulen

Informieren Sie sich über vorgesehene Module ihrer Prüfungsordnung. Bereits abgelegte Module können nicht erneut belegt werden. Dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung eines Moduls mit anderem Thema oder Untertitel angeboten wird! Im Fall einer wiederholten Belegung von bereits absolvierten Modulen, können keine Credits angerechnet werden




Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur (FPSO 2018)

Lesbare Fassung vom 26. März 2018

Sammeländerungssatzung Bewerbungsfristen 
Lesbare Fassung vom 19. März 2019

Aktueller Modulkatalog zu Fachprüfungs- und Studienordnung 2018

Wichtiger Hinweis zur Wahl von Modulen

Informieren Sie sich über vorgesehene Module ihrer Prüfungsordnung. Bereits abgelegte Module können nicht erneut belegt werden. Dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung eines Moduls mit anderem Thema oder Untertitel angeboten wird! Im Fall einer wiederholten Belegung von bereits absolvierten Modulen, können keine Credits angerechnet werden




Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO)

Aktuelle Fassung der APSO vom 04. August 2022

Frühere Fassungen der APSO finden Sie auf den Webseiten der TUM.

Die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (kurz APSO) gilt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge, die an der TUM angeboten werden. Sie enthält die allgemeinen Regelungen und Verfahrensvorschriften für Prüfungen und allgemeine Angaben zur Studienplanung. Die spezifischen Regelungen für einen Studiengang werden darauf aufbauend in der Fachprüfungs- und Studienordnung geregelt.

Bitte Beachten

Verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen der TU München. Diese finden Sie hier.

Die hier aufgeführten Versionen der jeweiligen Satzungen stellen den aktuellen Stand dar. Für bereits immatrikulierte Studierenden gelten je nach Studienbeginn ggf. ältere Versionen, die Sie bitte ebenfalls den amtlichen Bekanntmachungen entnehmen.

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